Mädchen und Jungen mit Entwicklungsverzögerungen, Verhaltensauffälligkeiten oder jeglicher Form von Behinderung können im Frühförderzentrum begleitet werden. Mit unseren Angeboten unterstützen wir die Entwicklung der Kinder und ermöglichen Teilhabe und Selbständigkeit in unterschiedlichen Lebensbereichen. Dazu werden die Kinder beispielsweise in der Wahrnehmung, der Mobilität, Kommunikation und Interaktion sowie Lernentwicklung gezielt gefördert. Zu Beginn wird ein Förder- und Behandlungsplan erstellt, der individuell auf die Möglichkeiten und den Bedarf des Kindes abgestimmt ist.
Kooperationspartner
Das Frühförderzentrum ist seit 2008 vertraglicher Kooperationspartner der Interdisziplinären Frühförderstelle des Vereins "Menschen im Zentrum e.V.", der sprachheilpädagogischen Praxis Palm-Bauer und des Sozialpädiatrischen Zentrums des Elisabeth-Krankenhauses Rheydt. Auf diese Weise können die Familien bei uns nach Bedarf zwei verschiedene Leistungen erhalten:
- Solitärleistung: Heilpädagogik
- Komplexleistung: Heilpädagogik und Logopädie/Ergotherapie/Physiotherapie nach Bedarf in Kombination
Die Förderstunden finden sowohl im Einzelkontakt als auch in kleinen Spiel- oder Psychomotorik-Gruppen statt. Auch Haus- oder Kitabesuche sind möglich, um das Kind in seiner Lebenswelt zu unterstützen.
Die Begleitung der Eltern ist ein wichtiger Bestandteil im Förderprozess. Hierzu zählt die Beratung zu weiteren Hilfsangeboten und rechtlichen Fragen ebenso wie die Kooperationen mit anderen Institutionen, Ämtern und Einrichtungen, Kinderärzten und Therapeuten.
Neues Domizil an der Urftstraße
Die Caritas-Frühförderung wurde 1970 an der Paul Moor-Schule gegründet und hat von Anfang an eng mit der Schule sowie dem Caritas-Kindergarten Am Kuhbaum zusammengearbeitet. Nach vielen Jahren auf dem Gelände der Schule und später an der Dahlener Straße in Rheydt zieht die Frühförderung im Sommer 2021 in einen Neubau an der Urftstraße 265. Gemeinsam mit dem heilpädagogischen und inklusiven Kindergarten des Caritasverbandes als direktem Nachbarn bietet die Frühförderung nun Unterstützung für Familien mit Kindern mit unterschiedlichsten Unterstützungsbedarfen gebündelt an einem Ort.
Gesetzliche Grundlagen
Wesentliche gesetzliche Grundlage der Arbeit unserer Frühförderstelle bildet das Eingliederungshilferecht in SGB IX. Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben demnach Kinder, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben und dadurch bereits in der gesellschaftlichen Teilhabe wesentlich beeinträchtigt sind oder von einer solchen Beeinträchtigung bedroht sind.
Gut zu wissen
Der Landschaftsverband Rheinland ermittelt als Kostenträger der Eingliederungshilfe den Bedarf Ihres Kindes individuell und berät Sie umfassend. Vor Ort in unserer Frühförderstelle erhalten Sie zudem Antworten und unverbindliche Beratung zu allen Fragen der Entwicklung und Förderung Ihres Kindes. Die Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen der Frühförderung sind für die Familien kostenlos.